Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine Rehabilitationsform zur Behandlung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Ist erkennbar, dass mit Einzelmaßnahmen kein ausreichendes Behandlungsergebnis erreicht wird, kann eine EAP verordnet werden.

Die Therapie wird täglich ambulant in Wohnortnähe durchgeführt mit dem Ziel der schnellen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Sie dauert mindestens 2 Stunden pro Tag . Sie ist eine Kombination verschiedener Behandlungselemente und -techniken wie

  • Physiotherapie/Krankengymnastik
  • Medizinischer Trainingstherapie
  • Elektrotherapie
  • Hydro- und Thermotherapie
  • Massagetechniken (z. B. Manuelle Lymphdrainage)
  •  Ergotherapie

Für wen kommt eine EAP in Frage?

Privatpatienten, Selbstzahler, Bundeswehrangehörige und Versicherte der Berufsgenossenschaften nach einem Arbeitsunfall


Wer darf eine EAP verordnen?

Bei einem Arbeitsunfall müssen Sie zu einem D/H-Arzt gehen, denn nur dieser Arzt kann Ihnen eine EAP verordnen. Bei Privat- und Beihilfepatienten sowie für Selbstzahler kann die EAP auf einer privatärztlichen Verordnung auch durch Ihren Hausarzt ausgestellt werden.